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Bouldern allgemein / Benutzungsordnung


Bouldern allgemein: betrifft Bouldertraining und Jugendarbeit

Das Bouldertraining findet, außer wenn im Freien gebouldert wird, im Boulderraum des Sektionsheims auf dem Rotenfels bei 55595 Traisen statt. Neuzugänge sind herzlich willkommen. Ein Schnuppertraining kann bis zu drei Mal ohne Mitgliedschaft im DAV war genommen werden.

Bei allen ausgeschriebenen Trainingszeiten, sollte grundsätzlich auf unserer Sektions-Homepage zuerst kontrolliert werden, ob Änderungen vorgenommen wurden.

Die Boulderraum-Betreuer haben nicht immer einen Fachübungsleiterschein und sind somit dann auch keine ausgebildeten Trainer. Sie überwachen lediglich, dass ein geregelter Ablauf im Boulderraum statt findet. Jeder bouldert auf eigene Gefahr (siehe Benutzungsordnung ).

Schlüssel ausleihen:
Jedes Sektionsmitglied ab einem Alter von 18 Jahren kann außerhalb der regulären Veranstaltungen die Zugangsschlüssel zum Boulderraum im Luise-Rodrian-Haus kostenlos ausleihen. Dazu muss lediglich eine einmalige schriftliche Einverständniserklärung zu den Bedingungen der Schlüsselausleihe abgegeben werden.

Hier finden Sie das Formblatt "Schlüsselausleihe" (PDF-Datei).

Einverständniserklärung:
Die Einverständniserklärung ist von jedem Nutzer (auch für den Fall des Schnupper-Boulderns) zu unterschreiben. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Sie ist dem Übungsleiter/Betreuer auszuhändigen.

Hier finden Sie das Formblatt "Einverständniserklärung" (Seite 2 der PDF-Datei).

 

Benutzungsordnung „Boulderraum“ im Luise-Rodrian-Haus

1 Nutzung – Berechtigung/Zutritt

1.1 Der Boulderraum dient als Übungsraum für das Bouldern, d.h. seilfreies Klettern über Sturzmatten.

1.2 Der Übungsleiter/Betreuer ist die Person, die laut Sektionsprogramm das Bouldertraining betreut.

1.3 Bei Nutzung ohne Übungsleiter/Betreuer hat derjenige der den Boulderraum öffnet, für die Einhaltung der Nutzungsordnung zu sorgen.

1.4 Die Notausgangstür ist zu Beginn des Trainings zu entsperren und frei zu halten.

1.5 Jeder Benutzer des Boulderraums hat sich in das Kletterbuch (Vor- und Zuname) einzutragen. Bei größeren (geschlossenen) Gruppen reicht ein Eintrag des Gruppenleiters mit der Angabe der Teilnehmerzahl.

1.6 Die Nutzung der Boulderanlagen setzt eine schriftliche Einverständniserklärung voraus, die dem Übungsleiter/Betreuer auszuhändigen ist.

1.7 Die Boulderanlagen dürfen nur von DAV-Mitgliedern genutzt werden. Boulderinteressierte sind gerne willkommen. Nichtmitglieder dürfen mit Einverständnis des Übungsleiters/Betreuers „Schnupper-Bouldern“. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist das „Schnupper-Bouldern“ auf max. drei Besuche begrenzt. DAV-Mitglieder, die regelmäßig den Boulderraum nutzen, sind verpflichtet eine Mitgliedschaft in der Sektion einzugehen, zumindest ist eine C-Mitgliedschaft zu erwerben.

1.8 Kinder bis zum 14. Lebensjahr dürfen die Boulderanlagen unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder zur Aufsicht befugten volljährigen Person nutzen. Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr dürfen die Boulder-anlagen nach Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nutzen. Bei Gruppen mit Minderjährigen sind die Gruppenleiter (volljährig) für die Einhaltung der Nutzungsordnung verantwortlich.

1.9 Nicht aktive Besucher haben sich im mattenfreien Bereich aufzuhalten.

 

2 Boulderregeln und Haftung

2.1 Der Aufenthalt im Boulderraum und die Nutzung der Boulderanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. Schadensersatzansprüche gegen die Sektion sowie gegen deren Beauftragte sind auf den Umfang der bestehenden Vereinshaftpflichtversicherung beschränkt, vgl. § 6 Abs. 4 der Satzung.

2.2 Die Nutzung unter Einfluss von Drogen oder Alkohol ist verboten.

2.3 Den Anweisungen des Übungsleiters/Betreuer ist grundsätzlich Folge zu leisten.

2.4 Jeder Nutzer hat größtmögliche Rücksicht auf andere zu nehmen. Gefährdungen durch Stürze für sich und Andere sind zu vermeiden. Ggf. ist der Sturz durch eine andere Person abzusichern. Der mögliche Sturzbereich darf den Mattenbereich nicht überschreiten. Der Nutzer hat auch zu berücksichtigen, dass sich Griffe lösen oder brechen und beim Herunterfallen andere Personen gefährden können.

2.5 Schäden oder Mängel an der Boulderanlage wie z.B. lose oder defekte Griffe sind sofort dem Übungsleiter/ Betreuer zu melden.

2.6 Das Verändern der Boulderanlage ist nur durch den Übungsleiter/Betreuer oder durch andere beauftragte Personen mit Zustimmung durch den Übungsleiter/Betreuer gestattet.

 

3 Sonstige Bestimmungen

3.1 Das Rauchen im Boulderraum bzw. auf dem gesamten Gelände des Luise-Rodrian-Haues ist verboten.

3.2 Das Mitbringen von Tieren in die Anlage ist nicht erlaubt.

3.3 Die Matten dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

3.4 Auf den Matten dürfen keine persönlichen Gegenstände abgelegt werden.

3.5 Das Mitbringen von Glasflaschen ist nicht gestattet.

3.6 Im Boulderraum dürfen keine Abfälle oder persönliche Gegenstände hinterlassen werden.

3.7 Der Übungsleiter kann Nutzer zur Reinigung auffordern.

3.8 Der Übungsleiter kann bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung ein Nutzungsverbot aussprechen.

 

4 Schlussbestimmungen

4.1 Das Hausrecht über den Boulderraum übt die Sektion Nahegau oder eine von ihr beauftragte Person aus.

4.2 Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.

 

Traisen, den 17.5.2012

1. Vorsitzender: Michelmann

2.Vorsitzender: Krollman

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