Mitgliederversammlung
Beschreibung
Die nächste Mitgliederversammlung findet am Mittwoch dem 9. April. 2025 ab 19:30 Uhr statt.
Anträge hierzu müssen satzungsgemäß schriftlich per Brief oder Email bis 15.01.2025 an den Vorstand eingereicht werden.
Info zur Mitgliederversammlung 2025, hier: Satzungsanpassung
Satzungsänderungen auf der Grundlage der neuen Mustersatzung für Sektionen
Die in den Hauptversammlungen des DAV von den Sektionsvertretern beschlossenen Mustersatzungen der Sektionen bilden die vereinsrechtlichen Rahmenbedingungen für die jeweiligen Sektionssatzungen.
Die Hauptversammlung des DAV hat in Lindau/Bregenz am 11.11.2023 mit großer Mehrheit Aktualisierungen bzw. Änderungen in der Mustersatzung für Sektionen beschlossen.
Gemäß § 7 Nr. 1 a) der DAV Satzung sind die Sektionen verpflichtet, die verbindlichen Teile der Mustersatzung in ihre Satzungen zu übernehmen. Die verbindlichen Teile sind in der Mustersatzung durch Fettdruck hervorgehoben. Die fett gesetzten Teile sind für die Einheit im DAV von besonderer Bedeutung und daher für die Sektionen verbindlich und ohne Abweichung wörtlich in die Satzungen der Sektionen zu übernehmen. Die gewöhnlich gesetzten Teile können den Bedürfnissen der Sektionen im Rahmen des Vereinsrechts angepasst werden.
Hintergrund für diese Verbindlichkeit ist zum einen die besondere Bedeutung einzelner Paragrafen für die Einheitlichkeit innerhalb des DAV. Zum anderen wird zwingenden vereinsrechtlichen, steuerrechtlichen und haftungsrechtlichen Erfordernissen Rechnung getragen. Die steuerrechtlich relevanten Bestimmungen der Mustersatzung sind mit den Oberfinanzdirektionen abgestimmt. Die Mustersatzung der Sektionen wird von der Hauptversammlung regelmäßig an die aktuell rechtlichen Gegebenheiten angepasst.
Die von den Sektionen beschlossene Satzung bedarf der Genehmigung des DAV-Präsidiums (§ 7 Nr 1 g ) DAV-Satzung). Die Genehmigung wird dann erteilt, wenn die Satzung dieser Mustersatzung entspricht und in den nicht verbindlichen Teilen der Satzung des DAV-Bundesverbands nicht entgegensteht.
Nach der Genehmigung der Satzung durch den Bundesverband kann die Eintragung in das Vereinsregister beantragt werden.
Die Änderungen in der Satzung im Vergleich zur derzeit gültigen Satzung können Sie sich hier anschauen bzw. herunterladen.