Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). Nachfolgend die Leistungen im Überblick:
1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-
Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,- - bei Unfalltod jedoch nur bis zu € 5.000,-- (siehe Nr. 4 Unfallversicherung) - je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen. Generell gilt die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden. Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität). Bei Schadensmeldungen können Sie direkt mit der Würzburger-Versicherungs- AG Kontakt aufnehmen: Tel.: 0931/2795-250. .
2. Unfallbedingte Heilkosten
Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport. Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten, Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert. Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV Auslandsreisekrankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz abgeschlossen werden. Weitere Erläuterungen zu den Zusatzversicherungen finden Sie auf unserer Homepage. Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität). Bei Schadensmeldungen können Sie direkt mit der Würzburger-Versicherungs-AG Kontakt aufnehmen: Tel.: 0931/2795-250.
3. 24 Stunden Notrufzentrale
24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport
4. Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG)
5.000 Euro bei Unfalltod
25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod
Bitte beachten: Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 %. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und der Gliedertaxe. Schadenmeldungen richten Sie bitte an: R+V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, D-30163 Hannover, Telefon: 0800/533-1218 (aus dem Ausland: +49 611/533 98753). Die Versicherungsnummer lautet: 405/11/542704705. Bitte nutzen Sie dafür das unten eingestellte Formular "ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige".
5. Sporthaftpflicht-Versicherung (Dialog Versicherung AG):
Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu € 6.000.000,- sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017 ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinen Versicherungsschutz zu leisten hat. Bei Rückfragen zur Sporthaftpflichtversicherung steht Ihnen das Versicherungsbüro Fleischer als Ansprechpartner zur Verfügung. Versicherungsbüro Fleischer: Tel.: 089/121521-0, Fax: 089/121521-55, E-Mail: info@versicherungsbuero-fleischer.de
Geltungsbereich ASS
Weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Teil A Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2017) und Expeditionen.
Für welche sportlichen Aktivitäten und in welchem Bereich gilt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit (außer bei Pauschalreisen außerhalb Europas, siehe hierzu Ziff. 3.1.) bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung nachstehend genannter Alpinsportarten sowie während einer Veranstaltung des DAV und den dazu gehörigen Trainingseinheiten:
1. Bergsteigen, z. B.
– Bergwandern;
– Bergsteigen;
– Fels- und Eisklettern in freier Natur;
– Klettern an einer dafür eingerichteten Kletterwand, Bouldern, Wettkampfklettern;
– Trekking.
2. Wintersport, z. B.
– Skifahren (alpin, nordisch, telemark);
– Snowboarden;
– Skitouren/Skibergsteigen;
– Skibobfahren;
– Schneeschuhgehen.
3. sonstige Alpinsportarten, z. B.
– Höhlenbegehungen;
– Mountainbiking;
– Kajak- und Faltbootfahren;
– Canyoning/Rafting.
4. Veranstaltungen des Bundesverbands und der Sektionen des DAV, z. B. Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen des Bundesverbands und der Sektionen.
Kein Versicherungsschutz besteht bei:
1. Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas. Im Sinne dieses Vertrages umfasst Europa alle europäischen Staaten (inkl. Madeira), die Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie die Kanarischen Inseln. Die östliche Grenze ist der Ural (Fluss und Gebirge), das gesamte Elbrus Gebirge ist jedoch eingeschlossen. Versicherungsschutz besteht jedoch
a) bei allen Fahrten, Touren und Reisen, die vom Bundesverband des DAV oder von einer Sektion des DAV veranstaltet werden;
b) wenn ein Reiseveranstalter, der nicht als gewerblicher Reiseveranstalter tätig ist, die Pauschalreise außerhalb Europas veranstaltet;
c) wenn für individuelle Reisen einzelne Komponenten über ein Reisebüro zugekauft werden müssen, die Reise sich jedoch weiterhin deutlich von einer Pauschalreise unterscheidet.
2. Expeditionen;
3. Segelfliegen, Gleitschirmfliegen und ähnlichen Luftsportarten;
4. Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten, insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender, allgemein anerkannter Regeln des Bergsteigens herbeiführt;
5. Teilnahme an Skiwettkämpfen und anderen Wettkämpfen, soweit nicht vom DAV veranstaltet;
6. Schäden durch Streik, Innere Unruhen, Kriegsereignisse, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie in Ländern, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.
Die genauen Leistungen und zusätzlichen Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten Allgemeinen Bedingungen zum Alpinen-Sicherheits-Service (AVB DAV ASS). Diese finden Sie unter: www.alpenverein.de/dav-services/versicherungen Rubrik ASS.
Siehe: Alpiner Sicherheits-Service (ASS) - Versicherungen (alpenverein.de) https://davintern.alpenverein.de/versicherungen/mitglieder/alpiner-sicherheits-service-ass
Stand: November 2024